Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Ziegler & Co. GmbH Dr.-Heinrich-Hohenner-Str. 4, D-95632 Wunsiedel

1. Definitionen:

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht Firma Ziegler & Co. GmbH bzw. Lieferant für Firma Ziegler & Co. GmbH, Dr.-Heinrich-Hohenner-Str. 4, D-95632 Wunsiedel, Handelsregister Hof HRB 1268.

Kunde, Käufer, Besteller steht für alle natürlichen oder juristischen Personen, mit denen die Firma Ziegler & Co. GmbH einen Vertrag zu schließen beabsichtigt, einen Vertrag geschlossen hat, ein Angebot übermittelt worden ist, für die seitens der Firma Ziegler & Co. GmbH Aufträge oder Dienstleistungen ausgeführt worden sind.

 

2. Geltung:

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage für alle Angebote, Verträge, Vereinbarungen und Leistungen der Firma Ziegler & Co. GmbH mit dem Kunden. Sie werden von diesem anerkannt. Eine Änderung oder ein Ausschluss dieser Bedingungen, sowie abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn diese durch die Firma Ziegler & Co. GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen seitens der Firma Ziegler & Co. GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollte eine Klausel der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich nicht als rechtsgültig erweisen, behalten alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

3. Angebot – Bestellung:

Alle von der Firma Ziegler & Co. GmbH abgegebenen Angebote sind streng freibleibend und nur gültig für die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Der Besteller ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Ziegler & Co. GmbH die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt hat. Dies erfolgt durch tatsächliche oder elektronische Übermittlung eines entsprechenden Schriftstücks. Nachträgliche zusätzliche Vereinbarungen zu bereits geschlossenen Verträgen oder deren Abänderung bedürfen der schriftlichen Rückbestätigung durch die Firma Ziegler & Co. GmbH.

4. Liefer- und Leistungsumfang, Gefahrenübergang:

Der Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch die Firma Ziegler & Co. GmbH bzw. wenn eine Auftragsbestätigung fehlt, aus dem Angebot, das der Bestellung zugrundeliegt. Der Kunde trägt das Versendungsrisiko, d. h. die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware, geht mit deren Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

5. Preise – Zahlungen:

a)

Sofern nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, bestimmen sich die Preise nach der gültigen Preisliste der Firma Ziegler & Co. GmbH am Tage der Lieferung der Ware.

Es handelt sich um Euro-Nettopreise ab Werk/Lager, ohne Ladekosten. Umsatzsteuer in jeweils der gesetzlichen Höhe ist hinzuzurechnen, ebenso eventuelle weitere Steuern/Zölle.

Bei Dauerlieferverträgen, die eine Laufzeit von 3 Monaten überschreiten, behält die Firma Ziegler & Co. GmbH sich das Recht vor, den Preis entsprechend der höheren Kosten anzupassen. Der Käufer/Kunde hat ein Kündigungsrecht, falls die Steigerung der Preise 5% überschreitet.

b)

Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Überschreitung des Zahlungszieles ist die Firma Ziegler & Co. GmbH berechtigt, dem Kunden die banküblichen Zinsen zu berechnen. Kommt der Kunde in Verzug, ist die Firma Ziegler & Co. GmbH berechtigt, 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.

Die Forderungen der Firma Ziegler & Co. GmbH werden auch bei Stundung sofort fällig, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält, und/oder der Firma Ziegler & Co. GmbH Tatsachen bekannt werden, die, die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen.

Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Ziegler & Co. GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt:

Die Firma Ziegler & Co. GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei einem Kontokorrentverhältnis behält sich die Firma Ziegler & Co. GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis mit dem Kunden bis zum Ausgleich der anerkannten Saldi vor. Bei Zahlung des Kunden durch Scheck oder Wechsel geht das Eigentum erst über, wenn der Scheckbetrag gutgeschrieben ist, bzw. der Wechsel eingelöst ist.

Die Firma Ziegler & Co. GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware wieder heraus zu verlangen. Unberührt bleibt das Recht auf Schadenersatz in diesem Fall. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die ihm gelieferte und noch nicht bezahlte Ware immer pfleglich zu behandeln, sie gegen Gefahren wie Feuer, Wasser oder Diebstahl zu schützen und ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Zwangsvollstreckungen beim Kunden oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma Ziegler & Co. GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Des Weiteren tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich MwSt. der Ansprüche der Firma Ziegler & Co. GmbH an diese ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern erwachsen und zwar unabhängig davon, ob er die Ware, die, die Firma Ziegler & Co. GmbH ihm geliefert hat, vor der Weiterveräußerung verarbeitet hat oder nicht.

Eine Verarbeitung oder Umgestaltung der von der Firma Ziegler & Co. GmbH gelieferten Ware durch den Kunden nimmt dieser stets für die Firma Ziegler & Co. GmbH vor. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, die nicht im Eigentum der Firma Ziegler & Co. GmbH standen, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ggf. überträgt der Besteller anteilsmäßig das Miteigentum an der Endware an die Firma Ziegler & Co. GmbH.

7. Reklamation, Gewährleistung, Haftung:

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Wareneingang zu untersuchen und auf eigene Kosten und Risiken zu prüfen. Zeigen sich Mängel, sind diese auf dem Transportschein zu vermerken und vom Fahrer des Lieferfahrzeuges durch Unterschrift zu quittieren. Der Kunde muss festgestellte Mängel, seine Beschwerden und Reklamationen aus seiner Eingangskontrolle schriftlich binnen 48 Stunden nach Lieferung an die Firma Ziegler & Co. GmbH übermitteln. Überschreitet der Kunde diese Frist, so verliert er den Anspruch auf Gewährleistung für Sachverhalte, die bei gründlicher Prüfung festgestellt hätten werden können. Sonstige Schäden und Mängel sind binnen 8 Tagen schriftlich an die Firma Ziegler & Co. GmbH zu übermitteln. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Übermittlung.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, sowie für ein Verschulden der Firma Ziegler & Co. GmbH im Falle von Schäden der Ware nach Gefahrenübergang (z. B. Verderb oder Befall mit Schädlingen). Für Folgeschäden an anderen Waren des Käufers wird durch die Firma Ziegler & Co. GmbH keine Haftung übernommen.

Für den Fall einer Reklamation behält die Firma Ziegler & Co. GmbH sich das Recht vor, die gelieferte Ware selbst oder durch einen Dritten (z. B. Sachverständigen) inspizieren zu lassen. Sollte sich die Reklamation als unberechtigt herausstellen, trägt der Kunde die Kosten dieser Inspektion.

Die Firma Ziegler & Co. GmbH ist vor allem Großhändlerin. Der Kunde hat deshalb vor Einbringungen der Ware in endverbrauchergeeignete Gebinde, Verpackungen oder vor weiterer Verarbeitung, durch entsprechende Sicherungssysteme abzusichern, dass eventuell enthaltene Fremdkörper und/oder andere der Ware innewohnenden Qualitätsmängel vor weiterer Verarbeitung/Verpackung entdeckt werden und die Ware mit solchen Mängeln nicht zur weiteren Auslieferung kommt. Die Firma Ziegler & Co. GmbH kann nicht für eventuelle Folgeschäden aus weitergehender Verarbeitung/Vermischung/Verpackung haftbar gemacht werden.

Es wird darauf verwiesen, dass eine Reklamation des Kunden nichts daran ändert, dass der bestehende Vertrag mit dem Kunden und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt weitergelten und den Kunden nicht aus den sich daraus ergebenden Verpflichtungen befreit.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Soll Ware, die, die Firma Ziegler & Co. GmbH an den Kunden geliefert hat, zurückgesandt werden, muss hierfür eine vorherige schriftliche Genehmigung der Firma Ziegler & Co. GmbH vorliegen. Eine Rücknahme von Ware hat im Originalgebinde bzw. identischer Gebindeeinheit zu erfolgen. Berechtigte reklamationsbedingte Gutschriften werden nach Anerkennung durch die Firma Ziegler & Co. GmbH erstellt und beglichen. Schadenersatzansprüche werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Die Firma Ziegler & Co. GmbH haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten. Im Haftungsfall beschränkt sich die maximale Haftung auf die entsprechende Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Firma Ziegler & Co. GmbH in Höhe von 5 Mio.€.

a) Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit:

Die Firma Ziegler & Co. GmbH haftet nicht für Vertragsstörungen, Lieferstörungen, Lieferausfälle aufgrund Verschuldens Dritter oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen und Betriebsstörungen bei der Firma Ziegler & Co. GmbH selbst oder bei ihren Vorlieferanten (plötzlicher Ausfall der Lieferfähigkeit des Zulieferers/Herstellers, Wegfall dessen Bioanerkennung, Eintritt von Kriegsereignissen, Terrorereignissen, Naturkatastrophen, Ausfall der Wasserversorgung beim Hersteller). Die Firma Ziegler & Co. GmbH ist berechtigt, ihren Kunden andere, vergleichbare Ware zu einem ggf. erforderlichen – höheren – Preis anzubieten.

Sie hat weiter das Recht, zugesagte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder bei Unmöglichkeit der Lieferung ohne jede Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, ist der Sitz der Firma Ziegler & Co. GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen. Dies gilt auch, wenn der

Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die entsprechende Vertragsklausel bzw. Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst Nahe kommt.

9. Datenschutz:

Der Kunde gibt seine Einwilligung zur Speicherung seiner Daten. Die Haftung für Vertragsverletzungen im Rahmen des Datenschutzgesetzes wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Alle Daten und Informationen, die sich auf Angebote und Verträge der Firma Ziegler & Co. GmbH beziehen, bleiben deren Eigentum. Auf Grundlage dieser Daten werden Kontaktdaten zur gelegentlichen Erhebung der Zufriedenheit unserer geschäftlichen Kunden mit den Produkten verwendet. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, solche Daten und Informationen ohne Zustimmung weiterzuleiten.

Er kann aber diese Daten für den internen Gebrauch und im Zusammenhang mit dem fraglichen Angebot nutzen.